Interne Meldungen
By amtsschimmel on Mai 23rd, 2011sind ja eigentlich wie der Name schon aussagt für Intern gedacht, dumm nur wenn sie durch eine Panne, eine Indiskretion oder einfach nur durch ein Plappermaul nach aussen gelangen. Nun hat es doch eine interne Anweisung geschafft bis zu uns durchzudringen, im JobCenter “KIRN” werden aufgrund dieser internen Anweisung keine Vermittlungsgutscheine für Arbeitssuchende ausgegeben. Die können den Arbeitsvermittler ja auch so bezahlen wenn sie in Arbeit vermittelt wurden, Aussage eines Mitarbeiters des JobCenters “KIRN”. Nach Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, kann jedes JobCenter im Grunde genommen machen was es will im Bezug auf Vermittlungsgutscheine.
In welcher Bananenrepublik leben wir hier eigentlich, das eine JobCenter vergibt keine Gutscheine oder nur wenn sie gerade Lust und Laune darauf haben, das andere JobCenter gibt nach internen Anweisung kein Einstiegsgeld mehr heraus wenn die Selbständigkeit nicht nach einem Jahe tragbar ist, obwohl interne Studien besagen das sich eine Firma erst nach 5 Jahren am Markt etabliert hat und sich voll und ganz trägt, Ausnahmen bestätigen die Regel. Auch gibt es wohl Anweisungen nicht allzu freundlich mit den “Kunden” umzugehen, was dann zu solchen Auswüchsen wie massiven Gewaltausbrüchen, Vandalismus, Bedrohungen und Beleidigungen führt.
Laut “WIKI” : Im Rechtskreis des SGB III (Arbeitslosengeld I) ist die Höhe des Vermittlungsgutscheins auf 2000 € incl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) festgelegt. Daraus ergibt sich ein Netto-Betrag von 1680,67 €. Nur für Langzeitarbeitslose und Schwerbehinderte kann auch ein Gutschein über 2500 € ausgestellt werden. Für Arbeitslosengeld II-Empfänger der ARGEn werden dieselben Regelungen angewendet.
Also wundert es einen nicht wenn alleine in Berlin über 50.000 Klagen vor dem Sozialgericht anhängig sind, wann passiert hier endlich mal etwas, wann werden diese Politiker mal wach und sehen was sie so anrichten mit ihren Anweisungen und Gesetzen, die eh nur noch für Ihresgleichen sind, vom Volk werden sie schon lange nicht mehr verstanden.
Ein Aufruf an alle die Arbeitslos sind im Raum “KIRN” geht zum JobCenter und verlangt einen Vermittlungsgutschein und wenn sie ihn euch nicht geben, dann habt keine Scheu euch einen Anwalt zu nehmen und zu klagen. Überzieht das JobCenter “KIRN” mit Klagen bis sie nicht mehr aus den Augen gucken können, vielleicht dringt ja davon etwas nach Berlin zu Frau von der L….. die ja soviel tut für die Arbeitslosen…. Vieleicht nimmt sich ja auch die Presse der Sache an und zeigt mal zu was sie imstande ist, in diesem Sinne ich gehe dann mal wieder wiehern Euer Amtsschimmel